AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

Allgemeines — Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen im Bereich pflegender und dekorativer Kosmetikbehandlungen zwischen mir und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, mich vor Behandlungsbeginn über bestehende Krankheitsbilder oder Allergien zu informieren, die einer Behandlung entgegenstehen. Ich behalte mir vor, die Durchführung von Behandlungen, denen medizinische oder hygienische Gründe entgegenstehen, abzulehnen.

Vertragsschluß

Meine Angebote sind freibleibend. Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit der Vereinbarung eines Termins für eine meiner Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich die Annahme meines Vertragsangebotes. Eine Terminanfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Die verbindliche Annahme der Buchung erfolgt mit meiner schriftlichen oder mündlichen Terminbestätigung.

Vergütung

Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind rechtzeitig (2 Tage vorher, Shootings 14 Tage vorher, Hochzeiten 30 Tage vorher) abzusagen bzw. zu verschieben.
Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin kurzfristig ab, wird die Hälfte des Behandlungspreises erhoben. Bei Nichtantreffen des Kunden zum vereinbarten Termin entfallen zusätzlich die Fahrtkosten.

Die Bezahlung ist nach Abschluss der Behandlung sofort in bar zu leisten, falls keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
Mit der Bezahlung erklärt der Kunde seine Abnahme. Bei Beanstandungen, die nicht direkt vor Ort geäußert werden und somit andere Lösungen und Nachbesserungen nicht erfolgen können, besteht keine Verpflichtung meinerseits, nachträgliche Reklamationen zu akzeptieren.

Als Reklamationsgrund gelten nur technische Mängel, nicht aber geschmackliche Gesichtspunkte. Fehler, die infolge missverständlicher, ungenauer oder mangelnder Angaben entstanden sind, sind von Beanstandungen ausgeschlossen.
Ein Probetermin gilt als erbrachte Leistung, die in jedem Fall vom Kunden vergütet wird, unabhängig davon, ob sich daraus ein Auftrag für die Hochzeit ergibt.